Sie befinden sich auf dem Hinweisgeberschutzportal Ihrer Compliance-Ombudsstelle, laut der Hinweisgeberschutzrichtlinie der EU 2019/1937.
Ihr Unternehmen ermöglicht es Ihnen, hier eine völlig anonyme Hinweisgeber Meldung abzugeben.
Weder die Geschäftsleitung (Verantwortliche Stelle) noch andere Mitarbeiter Ihres Unternehmens, beispielsweise IT-Administratoren, haben eine Möglichkeit der Einsichtnahme. Mit der Abgabe einer Meldung kontaktieren Sie die externen, weisungsfreie und unabhängige Ombudsstelle Ihres Unternehmens.
100% anonyme Meldung
zertifizierte Datensicherheit
unabhängige OmbutsstelleWie ist der Ablauf einer Meldung?
Bleiben meine Daten anonym?
powered by: